Skip to main content

FAQ - CONEXA

Hier findest du Antworten auf die häufigsten Fragen rund um unsere Produkte und Services. Schau dich gern um – und falls etwas offen bleibt, melde dich einfach bei uns. Wir helfen dir gern weiter!

Ein Smart Meter Gateway ist die Kommunikationseinheit eines Smart Meter, der in Deutschland als "intelligentes Messsystem" bezeichnet wird. Zusaätzlich besteht das intelligente MEsssystem aus einem elektronischen Zähler ("moderne Messeinrichtung")

Als intelligentes Messsystem (iMSys) wird die Kombination von moderner Messeinrichtung und Smart Meter Gateway bezeichnet. Das iMSys ist die sichere Kommunikationsplattform für die Energiewende, stellt Verbrauchs- und Netzzustandsdaten bereit und ermöglicht die Weitergabe von Steuersignalen an Anlagen bzw. in Liegenschaften.

Wenn Sie ein Messstellenbetreiber oder Dienstleister für einen Messstellenbetreiber sind, dann können Sie Smart Meter Gateways über uns beziehen. Privatpersonen können keine Gateways bei uns erwerben. Der Grund dafür ist, dass diese Geräte in der Regel Teil eines umfassenden Messsystems sind, das von Energieversorgern oder spezialisierten Unternehmen installiert und verwaltet wird.

Das Messstellenbetriebsgesetz regelt, in welchen Fällen eine Einbaupflicht für ein intelligentes Messsystem besteht. Dies betrifft vor allem große Verbrauchsstellen mit ienem Jahresverbrauch über 6.000 kWh, Erzeugungsaanlagen mit einer installierten Leistung über 7 kW oder flexible Verbraucher wie Wärmepumpen, Wallboxen oder Klimageräten.

Die Verantwortung für den Einbau trägt der Messstellenbetreiber. Dies ist der zuständige Verteilnetzbetreiber, solange der Letztverbraucher keinen anderen Messstellenbetreiber beauftragt. Die Kosten für den Letztverbraucher liegen bei 20 Euro, für 14a Kunden betragen sie 50 Euro.

Nein. Dies kann nur ein Messstellenbetreiber.

Der Einbau von Smart Metern ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben, um die Energiewende voranzutreiben und die Netze effizienter zu gestalten. Diese Pflicht betrifft insbesondere Haushalte mit einem hohen Jahresverbrauch oder Besitzer von Solaranlagen. Ein generelles Recht, den Einbau abzulehnen, besteht in der Regel nicht.

Die alten Zähler werden nach dem Austausch durch Smart Meter in der Regel entsorgt. Dies ist aus technischen, wirtschaftlichen und ökologischen Gründen sinnvoll. Durch die Entsorgung wird sichergestellt, dass wertvolle Rohstoffe wiederverwertet werden und dass Platz für neue Technologien geschaffen wird.

Die Auswahl der eingesetzten Geräte obliegt dem Messstellenbetreiber. Dieser kann jedoch gewählt werden.

Mit Smart Metern profitieren Sie von einem hohen Maß an Sicherheit und Datenschutz. Die Geräte werden nach strengen Richtlinien geprüft und zertifiziert, um Ihre Daten zu schützen. Die Datenübertragung erfolgt verschlüsselt und anonymisiert, und ihre Nutzung ist gesetzlich klar definiert. Deutschland ist damit ein Vorreiter in Europa und setzt neue Maßstäbe für den Datenschutz im Energiebereich.

Das Teilen Ihrer Zählerdaten kann mehrere Vorteile bieten:
1. Genauere Abrechnungen:
Durch das Teilen Ihrer Zählerdaten wird Ihr tatsächlicher Energieverbrauch erfasst, was zu genaueren und faireren Abrechnungen führt.
2. Energieeinsparungen:
Sie erhalten detaillierte Einblicke in Ihren Energieverbrauch. Das hilft Ihnen, Stromfresser zu identifizieren und effizienter zu nutzen, wodurch Sie Geld sparen können.
3. Optimierte Tarife:
Bessere Tarifangebote: Ihr Energieversorger kann Ihnen auf Basis Ihres Verbrauchsverhaltens passendere und möglicherweise günstigere Tarife anbieten.
4. Umweltfreundlicher:
Bewusster Verbrauch: Durch das Wissen über Ihren Energieverbrauch sind Sie eher dazu motiviert, Energie zu sparen, was gut für die Umwelt ist.
5. Schnellere Problemerkennung:
Früherkennung von Problemen: Unregelmäßigkeiten oder hohe Verbräuche werden schneller erkannt und können zeitnah behoben werden.
Zusammengefasst führt das Teilen Ihrer Zählerdaten zu genaueren Abrechnungen, Energieeinsparungen, optimierten Tarifen, einem umweltbewussteren Verhalten und einer schnelleren Problemerkennung.

Ihr tatsächlicher Zählerstand wird vom Smart Meter Gateway erfasst und 1:1 an Ihren Messstellenbetreiber übermittelt. Diese Daten dienen in erster Linie dazu, Ihren Stromverbrauch zu erfassen und abzurechnen. Zusätzlich können sie für die Optimierung des Stromnetzes und für Forschungszwecke genutzt werden. Ihr Datenschutz ist dabei gesetzlich geschützt.

Das Messstellenbetriebsgesetz regelt auch den Umgang mit Daten. Grundsätzlich erhält der Messstellenbetreiber die Daten und stellt diese weiteren Akteuren zur Verfügung, die diese zur Erfüllung ihrer energiewirtschaftlichen Rolle benötigen. Dies sind vor allem der Verteilnetzbetreiber, der Übertragungsnetzbetreiber und der Stromlieferant. Das Messstellenbetriebsgesetz definiert dabei ein Mindestmaß an Daten, das für definierte Zwecke bereitgestellt werden muss, die Freigabe darüber hinausgehender Daten obliegt dem jeweiligen Letztverbraucher.

Sie haben zwei Möglichkeiten, um Ihre Werte einsehen zu können:

1. Über die Transparenz – und Displaysoftware (TruDi), welche Sie auf der Seite der Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) herunterladen können, können Sie Ihre Verbrauchswerte direkt über die HAN-Schnittstelle an der Conexa 3.0 abrufen.
Die benötigten Zugangsdaten erhalten Sie von Ihrem Messstellenbetreiber.

2. Sie fordern die Übermittlung Ihrer exakten Zählerstände bei Ihrem MSB ein.

Stromverbrauchswerte und in begründeteten Fällen Netzzustandsdaten, ggf. insbesondere bei 14a-Anlagen EEG-Anlagen zusätzlich Steuerbefehle.

Grundsätzlich lassen sich intelligente Messsysteme um Steuerlösungen erweitern, mit denen ein Einspeise- oder Lastmanagement erfolgen kann. Für Kunden mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und einer entsprechender Vereinbarung nach §14a EnWG kann damit eine Leistungsreduktion erfolgen. Im Gegenzug erhält der Letztverbraucher ein reduziertes Netzentgelt. Eine komplette Abschaltung erfolgt nicht, maximal ist eine Reduktion auf 4,2 kW bei der steuerbaren Verbrauchseinrichtung zulässig.

Bei einem Ausfall des Gateways wird der Messstellenbetreiber benachrichtigt, der dann für die Behebung des Problems sorgt. Die Datensicherheit bleibt auch im Falle eines Ausfalls gewährleistet.

Die Sorge um die Strahlung, die von elektronischen Geräten ausgeht, ist verständlich. Sowohl Smart Meter Gateways als auch Mobiltelefone senden elektromagnetische Wellen aus, um zu kommunizieren. Die Strahlung eines Smart Meter Gateways ist in der Regel geringer als die eines Mobiltelefons, insbesondere wenn man die Nutzungsdauer und den Abstand zum Gerät berücksichtigt.

Veranstaltungen

Trefft unser Team auf den wichtigsten Branchenveranstaltungen

Schulungen

Schulungen zu Smart Meter Gateways und Mehrwertlösungen

Newsletter

Anmeldung zum Newsletter